Geltendes "Recht" in Österreich

September 2012 - auf www.wildmohnfrau.at


Geltendes „Recht“ in Österreich…

„Daß die Geliebte eines verheirateten Mannes für die Kosten eines von der Ehefrau beauftragten Detektives aufkommen muß, ist geltendes Recht.“ Schlagzeile in der Kronen Zeitung vom 22. 9. 12

Schon so einige UngeRECHTigkeiten sind mir in meinem kritisch-bewußten Frauenleben begegnet, doch von diesem angeblichen „Recht“ hatte ich bisher noch nie gehört gehabt.


Zwar ist mir nicht unbekannt, daß viele betrogene Frauen mitsamt ihren Freundinnen der einhelligen Meinung sind, daß „die andere Frau die Schuldige ist und nicht der betrügende Partner / Ehemann die Verantwortung dafür trägt.“

Doch daß dieses „patriarchale Mißverständnis“ so weit geht, daß selbst Gerichte die Geliebte eines verheirateten Mannes für seine Seitensprünge zur Kasse bitten, also dieser Sachverhalt schlägt dem einschlägig bekannten Faß doch grade mal wieder den Boden aus.

Da haben sich die Herren Gesetzgeber ein äußerst praktisches Gesetz zu ihrem Nutzen geschaffen. Denn sollte die angetraute Ehefrau den männlich-sexuellen Machenschaften doch auf die Schliche kommen und dafür auch Beweise wollen, so wird davon das „Familienbudget glücklicherweise nicht belastet“.

Dieses Abwälzen der männlichen Verantwortung und Schuld auf „die Frauen“ hat wahrlich System in dieser patriarchalen Gesellschaft, wie unzählige Beispiele immer wieder zeigen. Doch wir Frauen haben es selbst in der Hand:

Hören wir auf damit, in „den anderen Frauen“ die Konkurrentinnen und Schuldigen zu sehen und lenken wir unseren weiblichen Blick auf die wirklichen Täter. Denn im Falle eines Seitensprunges ist es der Ehemann bzw. Lebensgefährte, welcher klipp und klar die Verantwortung für sein Tun zu übernehmen hat. Denn ER betrügt seine Partnerin und nicht die andere Frau.

Schicken wir also „die Rechnungen“ in Zukunft dorthin, wohin sie gehören: zu den Männern!



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