Posts

Es werden Posts vom 2026 angezeigt.

Der steinerweichende „Wolfgangs-Tritt“ - Heilige Steine und christliche Besitzansprüche

Bild
„Wolfgangstritt“, so wird heutzutage jener Spurstein bezeichnet, welcher sich an der Außenmauer der Kirche im Göminger Ortsteil Kirchgöming befindet. Die Legende erzählt dazu, dass sich der Heilige Wolfgang auf diesen Stein gestellt habe, um einen Blick in die Kirche werfen zu können, als er durch die Lande zog, um Heiden zum Christentum zu bekehren. Dabei soll der Stein weich geworden sein und er habe dadurch seinen Fußabdruck in diesem Stein hinterlassen. Ein im Kirchenführer abgebildetes Votivbild zeigt eine Laufener Bürgersfrau, wie sie ihren kranken Fuß, mit der Hoffnung auf Heilung, in den Spurstein stellt. Bis heute suchen Menschen, laut der Webseite der Gemeinde Göming, an diesem alten Kultstein Linderung für ihre Fußleiden. 

Margareta, Schutzmantelfrau des Oichtentals

Bild
Hüterin einer alten Drachenlandschaft und menschliche Urerfahrung:  Beim Betreten der katholischen Pfarrkirche von Dorfbeuern fällt der Blick unweigerlich auf ein außergewöhnliches Wandfresko der hl. Margareta. Dargestellt ist sie im Typus der Schutzmantelmadonna mit Schutzbefohlenen. Ein Motiv, das in der christlichen Bildsprache eigentlich der Gottesmutter Maria vorbehalten ist. Freigelegt wurde dieses Fresko 1948 bei Renovierungsarbeiten. Die Inschrift ist nur mehr fragmentarisch erhalten, doch das Entstehungsjahr 1612 lässt sich eindeutig entziffern. Damit fällt das Bild in die Regierungszeit des Salzburger Fürsterzbischofs Markus Sittikus von Hohenems. 

Wenn Anklage Wirklichkeit schafft

Bild
„Hostienschändung“ als Mechanismus von Macht und Kontrolle  Ein etwa zehnjähriger Bub namens Hanerl, der nicht einmal seinen Schreibnamen anzugeben wusste, wurde im 17. Jahrhundert im Salzburger Rupertiwinkel zum Auslöser einer tödlichen Anklage gegen seine gesamte Familie. Er berichtete, seine Mutter Anna Haindl und zwei Geschwister hätten am Heimweg vom Gottesdienst in Teisendorf im Wald zwischen Moosen und Brunnmeister die Hostien auf die Erde geworfen. Damit war nach damaliger Rechtsauffassung der Tatbestand der Hostienschändung erfüllt, der als besonders verwerflich galt. Überliefert ist dieser erschütternde Fall in „Das Salzfass“, der heimatkundlichen Zeitschrift des Historischen Vereins Rupertiwinkel.