Wenn Anklage Wirklichkeit schafft

„Hostienschändung“ als Mechanismus von Macht und Kontrolle 

Ein etwa zehnjähriger Bub namens Hanerl, der nicht einmal seinen Schreibnamen anzugeben wusste, wurde im 17. Jahrhundert im Salzburger Rupertiwinkel zum Auslöser einer tödlichen Anklage gegen seine gesamte Familie. Er berichtete, seine Mutter Anna Haindl und zwei Geschwister hätten am Heimweg vom Gottesdienst in Teisendorf im Wald zwischen Moosen und Brunnmeister die Hostien auf die Erde geworfen. Damit war nach damaliger Rechtsauffassung der Tatbestand der Hostienschändung erfüllt, der als besonders verwerflich galt. Überliefert ist dieser erschütternde Fall in „Das Salzfass“, der heimatkundlichen Zeitschrift des Historischen Vereins Rupertiwinkel. 

Die Rechtsordnung des Barocks offenbart sich darin als ein zum Himmel schreiendes Unrecht. Wer eine geweihte Hostie nicht gehorsam schluckte, sondern sie aus dem Mund nahm und zu Boden warf, hatte mit der Todesstrafe zu rechnen. Solche Handlungen galten als untrügliches Zeichen für Hexerei und Teufelsbund. Damit verbunden war die Vorstellung, die Hostien würden von diesen „Malefizpersonen“ bei Zusammenkünften und Hexentänzen weiter entweiht. 

Die Macht der Deutung 

Diese Vorstellung war kein Randphänomen, sondern Teil eines umfassenden Deutungssystems. In „Gruselwandern in Salzburg“ beschreibt Clemens M. Hutter den stillgelegten Steinbruch im Bereich der Felsenreitschule im heutigen Festspielbezirk als Treffpunkt der „Zaubererleut“. Konsekrierte Hostien seien dabei gemeinschaftlich geschändet worden. Auch das Gaisbergplateau erscheint in den Salzburger Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts als Ort eines „Hexensabbats“. Was dort geschildert wird, entstammt jedoch nicht beobachteter Wirklichkeit, sondern den unter Folter erzwungenen „Geständnissen“: „Alle einfliegenden Teilnehmer am Hexensabbat küßten die anwesenden Teufel am After, sie aßen ein Stück Teufelskot und säuberten den teuflischen Hintern mit einer Hostie.“ 

Indem vorchristliche, naturverbundene Rituale systematisch diffamiert und dämonisiert wurden, sicherte sich die kirchliche Inquisition die Deutungshoheit über Spiritualität, Glaubensvorstellungen und Sexualität der Menschen. Was nicht kontrolliert werden konnte, wurde als teuflisch gebrandmarkt und verfolgt. 

Symbol und Wirkung 

Gleichzeitig deutet einiges darauf hin, dass die Hostie nicht nur als religiöses Symbol verstanden wurde, sondern auch als Trägerin einer spezifischen, magischen Wirkung. In spirituell-schamanischen Zusammenhängen ist bis heute die Vorstellung präsent, dass geweihte Hostien eine Form energetischer Bindung erzeugen und als „Ankerpunkte“ kirchlicher Einflussnahme in den Zellen der menschlichen Organe wirken. 

Vor diesem Hintergrund erhält auch das Verhalten der Beschuldigten eine andere Lesart. Das bewusste Nicht-Schlucken der Hostie und ihre spätere Entledigung im Wald können als Versuch verstanden werden, sich dieser energetischen Wirkung zu entziehen. Diese mögliche Gegenpraxis musste aus Sicht der Obrigkeit gesetzlich unterbunden werden. 

Das Urteil 

Für die Familie Haindl gab es keinen Ausweg. Der 15-jährige Georg, ein Bub von gutem Verstand, wehrte sich zunächst verzweifelt. Unter dem Druck der Verhöre und Folter brachen die Kinder zusammen und belasteten sich gegenseitig. Als Vater Christoph verhaftet wurde, war das Urteil längst vorgezeichnet. Am 12. Mai 1678 wurde er gemeinsam mit drei seiner Kinder erdrosselt und anschließend verbrannt. Seine Frau Anna konnte ihr Leben unter Hinweis auf ihre Schwangerschaft bis zur Niederkunft verlängern, da sie versicherte, „nur ihre lebenden Kinder dem Teufel zugeführt“ zu haben. 

So bleibt zwischen Moosen und Brunnmeister die Erkenntnis, dass selbst tief verankerte Machtstrukturen an Wirkung verlieren, wenn Menschen beginnen, ihre Mechanismen zu durchschauen.  


 

Dieser Beitrag ist im April 2026 auch in den Magazinen "Salzachbrücke" und "Mittendrin", Salzburger Nachrichten - erschienen.

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